Wirt entscheidet selbst – mit rechtlichen Grenzen
Barbetreiber dürfen selbst bestimmen, wen sie bedienen. Das Hausrecht gibt ihnen diese Freiheit. Sie können Kleidervorschriften aufstellen – auch Kopfbedeckungen verbieten. Solche Regeln müssen aber für alle gelten. Wenn sie nur bestimmte Gruppen treffen, sind sie diskriminierend.
In Genf wies ein Lokal eine Frau mit Kopftuch ab. Die Betreiber verwiesen auf ein generelles Kopfbedeckungsverbot. Die Betroffene fühlte sich wegen ihrer Religion benachteiligt. Medien griffen den Fall auf. Der Betreiber betonte, dass alle Kopfbedeckungen unerwünscht seien.
Diskriminierung beginnt bei Ungleichbehandlung
Staatsrechtler Urs Saxer erklärt: Diskriminierung ist juristisch schwer zu beurteilen. Es fehlt an klaren Urteilen. Das Gesetz verbietet Benachteiligung wegen Hautfarbe, Herkunft oder Religion. Eine Regel verletzt das Recht, wenn sie einzelne Gruppen ausschließt. Ein Verbot muss also für alle gelten – ohne Ausnahme.
Religionsfreiheit schützt jede Person. Doch einklagen kann man sie nur gegenüber dem Staat. Private Anbieter müssen religiöse Symbole nicht erlauben. Sie dürfen aber keine Religion gezielt benachteiligen. Das bedeutet: Ein neutrales Regelwerk ist erlaubt – gezielte Ausgrenzung nicht.
Kein Recht auf Einlass – Hausrecht hat Vorrang
Rechtsanwalt Marc Weber betont: Lokale müssen niemanden bedienen. Selbst willkürliche Ablehnungen sind erlaubt – sofern sie nicht diskriminieren. Türsteher treffen häufig solche Entscheidungen. Der Gäste-Mix bleibt dem Veranstalter überlassen.
Gastrosuisse-Chef Beat Imhof empfiehlt Offenheit. Er rät dazu, alle Gäste willkommen zu heißen. Persönlich lehnt er Baseball-Caps am Tisch ab – nicht aber religiöse Kopftücher. Wer solche Regeln aufstellt, riskiert Ausgrenzung. Das widerspricht der Gastfreundschaft der Branche.
Kleidervorschriften werden lockerer – meist
Früher forderten viele Edelrestaurants Krawatten. Heute sehen das viele entspannter. Dennoch bleiben Ausnahmen. Shorts und Sandalen sind mancherorts unerwünscht. Strikte Dresscodes gibt es seltener – aber sie existieren weiterhin.