Urteil in Wiener Neustadt: 18-Jähriger zu zwei Jahren Haft wegen IS-Unterstützung verurteilt

by Eva Hoffmann
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Am Freitag sprach das Gericht in Wiener Neustadt einen 18-Jährigen schuldig und verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung. Der junge Mann gilt als Bekannter des sogenannten „Swift-Attentäters“ und wurde wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung und krimineller Organisation verurteilt. Er verbreitete Propagandamaterial der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) und ehrte den Wien-Attentäter, der am 2. November 2020 in Wien vier Menschen erschoss. Vor Gericht gestand der Angeklagte im Wesentlichen seine Schuld.

Keine Beteiligung an Anschlagsplänen gegen Swift-Konzert

In der Anklage tauchte eine vermutete Beteiligung des 18-Jährigen an Anschlagsplänen gegen den zweiten von drei geplanten Taylor-Swift-Konzerten im Wiener Happel-Stadion nicht auf. Sein Verteidiger betonte, dass sein Mandant nicht der engste Freund des 20-Jährigen war, der den Anschlag geplant haben soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiterhin wegen Terrorverdachts gegen diesen Mann. „Er war nur Teil eines größeren Freundeskreises, dem mein Mandant angehörte“, sagte der Anwalt.

Angeklagter zeigt vor Gericht Reue

Der 18-Jährige sitzt seit seiner Festnahme zwei Tage vor dem Konzert in Untersuchungshaft. Vor Gericht zeigte er Reue: „Ich sehe das heute als Fehler. Ich bin froh, dass ich in Haft bin. Ich habe eine Tochter und nehme das Leben ernster“, erklärte er. Ein Video zeigt ihn in derselben Pose wie der Wien-Attentäter kurz vor dem Anschlag. Er sagte, die Pose habe er unbewusst eingenommen und verurteile solche Taten. Nur dem angeklagten Treueschwur auf den IS-Kalifen bekannte er sich nicht schuldig, da er kein Arabisch spreche, so sein Verteidiger.

Radikalisierung durch Umfeld und IS als „Droge“

Der Angeklagte berichtete, dass er 2022 zum Islam konvertierte und zuvor streng lebte. Er habe etwa seiner Frau die Vollverschleierung inklusive Handschuhe vorgeschrieben. Heute wolle er so leben wie andere Muslime in Österreich, die keine Terroristen sind. Auf die Frage nach seiner Radikalisierung sagte er, diese passiere durch Kontakte und Umfeld. „Jetzt bin ich davon weg“, so der 18-Jährige. Sein Anwalt verglich den IS mit einer Droge, von der sich sein Mandant lösen musste.

Sozialarbeiter lobt offene Haltung des Angeklagten

Ein Vertreter des Deradikalisierungsvereins DERAD, der den 18-Jährigen seit Ende letzten Jahres betreut, berichtete vor Gericht positiv. Der Angeklagte habe seine früheren Ansichten ehrlich dargelegt und nicht verharmlost. Bei ihm wurden Sticker gefunden, die dem IS oder al-Qaida zugeordnet werden. Solche Inhalte sind strafbar. Eine Garantie für vollständige Entradikalisierung gebe es nicht. Entscheidend sei, in welchem Umfeld sich der Mann nach der Haft bewege.

Staatsanwalt sieht traurigen Fall der Jugendradikalisierung

Der Staatsanwalt bezeichnete den 18-Jährigen als trauriges Beispiel für die Radikalisierung Jugendlicher in Österreich. Die IS-Mitgliedschaft belege sich durch bei ihm gefundene Gegenstände und Chatverläufe. „Er ist da reingerutscht und gesteht vieles“, so die Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger ergänzte, sein Mandant habe sich durch soziale Medien radikalisiert. Jugendliche in diesem Alter seien besonders anfällig. In der Tewhid-Moschee habe er sich mit Gleichgesinnten getroffen.

Keine enge Freundschaft zum mutmaßlichen Attentäter

Der Verteidiger wies auf die fehlende enge Freundschaft zwischen dem 18-Jährigen und dem 20-Jährigen hin, der den Anschlag plante. Das große Medieninteresse am Prozess sei deshalb unangebracht. Die Vorwürfe gegen den 18-Jährigen betrafen nicht Anschlagspläne beim Konzert.

Anschlagspläne gegen Swift-Gig: Keine Beweise gegen Angeklagten

Die Anklageschrift erwähnte keine Beteiligung des 18-Jährigen an Anschlagsplänen gegen das Taylor-Swift-Konzert. Der Verteidiger betonte, es gebe keinen Hinweis auf eine solche Beteiligung. Zwar habe sein Mandant beim Bühnenaufbau geholfen, aber aus beruflichen Gründen, nicht aus terroristischen Motiven.

Der Fall zeigt die Herausforderungen bei der Bekämpfung von Radikalisierung unter Jugendlichen in Österreich. Das Gericht verurteilte den jungen Mann klar, lässt aber eine Chance auf Rehabilitation offen.

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