Ein Mann spendete seiner Schwester eine Niere und verletzte sich dabei am Nerv. Seit der Operation kann er nicht mehr Vollzeit arbeiten. Die ursprüngliche Krankenkasse seiner Schwester zahlte ihm Geld für den Lohnausfall. Nach dem Kassenwechsel verweigerte die neue Krankenkasse die Zahlung. Der Organspender kämpft seit Jahren vor Gericht um sein Recht.
Gericht klärt Zuständigkeit, aber schafft neue Fragen
Das Bundesgericht entschied, dass der Spender keinen Anspruch nach Krankenkassenrecht hat. Doch nach dem Transplantationsgesetz kann er Entschädigung verlangen. Zuständig sei aber das Bundesverwaltungsgericht, nicht das Bundesgericht. Anwalt Kaspar Gehring kritisiert: Nach zehn Jahren steht nur fest, welches Gericht zuständig ist. Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet.
Experten fordern besseren Schutz für Spender
Der Bundesrat will Spender nicht finanziell belasten, um die Spendenbereitschaft zu sichern. Transplantationsexperte Thomas Müller nennt die lange Wartezeit auf Entschädigung „eine Katastrophe“. Er betont, dass Spender lebenslang geschützt und entschädigt werden müssen. Trotz guter gesetzlicher Regelungen gibt es zu viele Streitfälle, sagt Müller.