Unwissenheit soll nicht länger zu Strafverfahren führen
Wer unwissentlich verbotene Spielzeugwaffen bestellt, soll künftig nicht automatisch mit der Justiz in Konflikt geraten. Der Ständerat sprach sich am Montag einstimmig für eine Motion von Beat Rieder (Mitte/VS) aus. Diese fordert gesetzliche Änderungen, damit der Erwerb von Imitationswaffen über Onlineplattformen nicht mehr so leicht zu strafrechtlichen Konsequenzen führt.
Rieder kritisierte, dass auf Schweizer Websites nach wie vor verbotene Nachbildungen verkauft würden – oft ohne deutlichen Hinweis auf deren rechtlichen Status. Kunden gerieten so unverschuldet ins Visier der Justiz. Es handle sich häufig um harmlose Gegenstände wie Wasserpistolen oder Schleudern, die von den Behörden dennoch als verbotene Waffen eingestuft würden.
Bundesrat verweist auf neue Definitionen
Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Justizminister Beat Jans verwies auf aktuelle Arbeiten beim Bundesamt für Polizei. Dort wird die Definition von Imitationswaffen überarbeitet. Künftig sollen nur noch solche Repliken verboten sein, die echten Feuerwaffen so stark ähneln, dass selbst Experten sie kaum unterscheiden können.
Jans erklärte, dass derzeit rund 2.000 Anfragen pro Jahr eingehen, bei denen geklärt werden muss, ob ein bestimmter Gegenstand rechtlich problematisch ist. Eine präzisere gesetzliche Grundlage soll diese Zahl deutlich senken.
Ziel: Weniger Verfahren, mehr Transparenz
Rieder argumentierte, dass viele Verfahren vermeidbar wären, wenn gesetzliche Regeln klarer wären und Händler stärker in die Pflicht genommen würden. Der aktuelle Zustand führe dazu, dass Konsumenten belangt würden, während Anbieter mit problematischen Produkten Millionengewinne erzielten – auf Kosten der Rechtssicherheit.