Sofortige Geltung bei beidseitiger Zustimmung

by Jan Köhler
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Neue EU-Vorschriften gelten umgehend, wenn die Schweizer Delegation im gemischten Ausschuss zustimmt.
Die Regel greift, sofern das neue EU-Recht nicht im Widerspruch zum Schweizer Recht steht.
Nur bei Konflikten lösen Parlament und Volk das neue Recht in Abstimmungen.

Parlament verlangt stärkere Einflussnahme

Mitte-Nationalrat Gerhard Pfister fordert klare Mitsprache vor jeder Entscheidung im gemischten Ausschuss.
Er will, dass der Bundesrat das Parlament regelmäßig über anstehende EU-Entscheide informiert.
So könnte das Parlament gezielt Referenden oder Interventionen vorbereiten.
Grünliberale Ständerätin Tiana Moser drängt darauf, bereits in frühen EU-Entwicklungsphasen mitzubestimmen.
Sie betont: „Wir müssen unsere Mitspracherechte aktiv nutzen – nicht untätig in Bern warten.“

Kritiker warnen vor zusätzlicher Bürokratie

Die SVP lehnt das dynamische Rechtsübernahme-Paket strikt ab.
Thurgauer Nationalrat Pascal Schmid kritisiert: „Brüssel entscheidet, wir haben kein Mitspracherecht.“
Er fordert, das Volk dürfe nicht bestraft werden, falls es einmal Nein stimmt.
Bei Nicht-Übernahme richtet die Schweiz ein paritätisches Schiedsgericht ein.
Eine unabhängige Drittperson soll faire Gegenmassnahmen überwachen.

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