Oberster Gerichtshof prüft Buwog-Urteile im März

by Rudolph Angler
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Mehr als vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil befasst sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit den Berufungen in der Buwog-Affäre.

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, sowie die Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger, wurden im Dezember 2020 schuldig gesprochen.

Der OGH setzt sich Ende März 2025 mit den Einsprüchen der Angeklagten auseinander, wie der Standard berichtet.

Mehrtägige Verhandlungstermine angesetzt

Das Gericht plant Sitzungen am 20., 21., 24. und 25. März 2025. Sollte es triftige Einwände der Verteidigung geben, stehen Ersatztermine in der Karwoche zur Verfügung.

In diesem Fall würden die Verhandlungen zwischen dem 14. und 17. April 2025 stattfinden.

Die Entscheidung könnte über die endgültige Bestätigung oder Änderungen der bisherigen Urteile bestimmen.

Mögliche Wiederholung einzelner Verfahren

Die Generalprokuratur empfahl im Mai 2024, die Schuldsprüche im Wesentlichen zu bestätigen.

Allerdings sollte der Schuldspruch gegen Grasser wegen Beweismittelfälschung aufgehoben werden.

Falls der OGH dieser Empfehlung folgt, könnte es zur Wiederholung einiger Verfahrensabschnitte kommen.

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