Ab dem Neujahrstag 2025 gelten in der Schweiz zahlreiche neue Vorschriften. Diese betreffen verschiedene Lebensbereiche.
Änderungen in der Armee und im Alltag
Die Luftwaffe reduziert Vorführungen aus Kostengründen. Das betrifft das Swiss Hornet Solo Display Team und die Swiss Para Wings. Alle Menschen dürfen ab sofort Blut spenden, unabhängig von sexueller Orientierung. Der Bundesrat verzichtet auf seine Loge im Stadttheater Bern und Freikarten für Schweizer Seilbahnen.
Eherechtlich werden im Ausland geschlossene Minderjährigen-Ehen nicht mehr anerkannt, wenn ein Ehepartner in der Schweiz lebt. Die Freigrenze für steuerfreie Einfuhren sinkt von 300 auf 150 Franken pro Person und Tag. Vermögenswerte von Schweizern im Ausland können leichter geregelt werden. Grenzgänger-Einkommen aus Telearbeit in Nachbarstaaten wird steuerpflichtig.
Schutz, Umwelt und Konsum
Opfer häuslicher Gewalt verlieren beim Beenden einer gewalttätigen Beziehung nicht mehr ihren Aufenthaltsstatus. In der Landwirtschaft wird auf Geschlechtserkennung im Ei umgestellt, um das Töten männlicher Küken zu vermeiden. Neue Regeln schützen Jugendliche vor Gewalt- und Sexualdarstellungen in Filmen und Videospielen.
Zur Klimareduktion gelten verbindliche Ziele für Netto-Null-Emissionen bis 2050. Der Höchstzinssatz für Kredite wird gesenkt, etwa bei Barkrediten auf 11 Prozent. Im Straßenverkehr wird vermeidbarer Lärm durch Auspuffanlagen strikt geahndet. Für importierte Motorräder gelten neue Abgasvorschriften.
Steuern, Vorsorge und Zulagen
Tabakprodukte werden teurer. Die Steuer auf Feinschnitt, Snus und Tabakprodukte steigt um 40 Rappen je Packung. Ein Gesichtsverhüllungsverbot gilt an öffentlich zugänglichen Orten, bei Verstößen drohen Bußgelder bis 1.000 Franken. Vorsorgelücken in der Säule 3a können bis zu einem festgelegten Maximalbetrag geschlossen werden. Die Renten der AHV und IV sowie Kinder- und Ausbildungszulagen steigen spürbar an.