Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat das Strafmass für den früheren Portfolio-Manager der St. Galler Pensionskasse verschärft. Sie erhöht die Freiheitsstrafe von 20 auf 28 Monate.
Teil der Strafe muss abgesessen werden
Der Verurteilte muss sechs Monate der Strafe unbedingt verbüssen. Der Vollzug kann in Halbgefangenschaft oder mit elektronischer Fussfessel erfolgen. Die übrigen 22 Monate bleiben bedingt.
Aktienkäufe mit Insiderwissen
Das Gericht spricht den 51-Jährigen der mehrfachen Nutzung und des mehrfachen Versuchs zur Nutzung von Insiderinformationen schuldig. Es verhängt zudem eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 220 Franken. Der Bund erhält von ihm eine Ersatzforderung in Höhe von 1.18 Millionen Franken. Diese Summe entspricht rund 38 Prozent des Gewinns aus seinen privaten Börsengeschäften. Diese führte er stets im Zusammenspiel mit Käufen für die Pensionskasse durch.
Gericht erkennt klare Manipulation
Das Gericht sieht im Vorgehen des Mannes eine gezielte und wiederholte Ausnutzung interner Informationen. Seine Verurteilung wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung und Geldwäscherei ist bereits rechtskräftig.
Front-Running mit doppeltem Vorteil
Die untersuchten Fälle betreffen die Zeit von Januar 2014 bis Oktober 2016. In dieser Phase arbeitete der Mann als Portfolio-Manager der Pensionskasse. Er betrieb sogenanntes Front-Running: Vor Käufen für den Pensionsfonds kaufte er dieselben Aktien für sich privat. Die grossen Volumen der Fonds sorgten für steigende Kurse. In 122 Fällen verkaufte er mit Gewinn. In 77 Fällen misslang das Vorhaben und blieb strafrechtlich beim Versuch.
Urteil kann noch angefochten werden
Das Dispositiv wurde den Parteien bereits im Juni schriftlich mitgeteilt. Nun liegt das begründete Urteil vor. Es ist noch nicht rechtskräftig und kann vor Bundesgericht angefochten werden.