Grasser beantragt Privatkonkurs: Könnte er so seinen Millionen-Schulden entkommen?

by David Meier
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Der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat offiziell einen Antrag auf Privatkonkurs gestellt. Das Bezirksgericht Kitzbühel prüft nun, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegeben sind. Grasser, Ehemann der Swarovski-Erbin Fiona Swarovski, wurde im März vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu vier Jahren Haft und zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt. Die Republik Österreich verlangt von ihm und seinen Mitverurteilten rund zehn Millionen Euro plus Zinsen. Die Summe ergibt sich aus dem Schaden durch überhöhte Provisionszahlungen beim Verkauf der Bundeswohngesellschaften, darunter der Buwog.

Neben Grasser haften auch Walter Meischberger und Karl Petrikovics solidarisch für diesen Betrag. Solidarisch bedeutet, dass jeder von ihnen die Gesamtsumme zahlen müsste, sich anschließend aber die Anteile bei den anderen zurückholen kann. Allerdings ist Meischberger bereits in Privatinsolvenz, womit seine Zahlungsfähigkeit fraglich bleibt. Petrikovics bleibt somit als potenzieller Zahlungspflichtiger übrig – sollte Grasser erfolgreich ausfallen.

Wie funktioniert der Schuldenabbau im Insolvenzverfahren?

Grasser hat beim Bezirksgericht ein Schuldenregulierungsverfahren beantragt. Dabei kann ein Schuldner seinen Gläubigern einen Zahlungsplan vorschlagen, der eine Rückzahlung eines Teils der Schulden über einen bestimmten Zeitraum vorsieht. Stimmen die Gläubiger mehrheitlich zu, ist der Schuldner nach Einhaltung des Plans schuldenfrei – das nennt man Restschuldbefreiung. Die Republik Österreich wird mit einer Forderung von rund 13 Millionen Euro wohl maßgeblich über Annahme oder Ablehnung entscheiden.

Wird der Zahlungsplan abgelehnt, beginnt ein Abschöpfungsverfahren. Dabei muss der Schuldner entweder drei oder fünf Jahre lang seine pfändbaren Einkünfte abgeben. Doch hier ergibt sich ein gravierender Unterschied: Laut Insolvenzordnung ist eine Restschuldbefreiung ausgeschlossen, wenn die Schulden aus einer vorsätzlich begangenen Straftat stammen. Genau das ist bei Grasser der Fall. In diesem Fall bleibt ihm die Schuldenlast auch nach Abschluss des Verfahrens erhalten. Eine Restschuldbefreiung wäre nur bei Zustimmung der Republik im Rahmen eines Zahlungsplans möglich. Alternativ könnte ein Dritter – etwa ein Angehöriger – freiwillig für die Schulden aufkommen.

Auch andere Beteiligte sind zahlungsunfähig

Nicht nur Grasser kämpft mit den Folgen des Urteils. Meischbergers Privatkonkurs wurde bereits im Juni 2023 eröffnet. Auch Peter Hochegger befindet sich seit 2024 in einem Abschöpfungsverfahren, nachdem sein Zahlungsplan mit einer Rückzahlungsquote von nur 0,15 Prozent im Jahr 2020 abgelehnt wurde. Diese Form der Insolvenz bedeutet, dass spätere Vermögenszuwächse ebenfalls zur Schuldentilgung herangezogen werden – was für Schuldner wie Hochegger und Grasser wenig attraktiv ist.

Parallel dazu schreitet das Strafverfahren weiter voran. Am Montag wurde das 212-seitige schriftliche Urteil des Obersten Gerichtshofs zugestellt. Dieses geht nun zurück an das Straflandesgericht Wien. Dort folgt als nächster Schritt die Zustellung der Aufforderung zum Haftantritt. Die Verurteilten haben anschließend vier Wochen Zeit, um ihre Haft anzutreten – es sei denn, sie ersuchen aus triftigem Grund um Aufschub. Grasser steht damit vor einem juristischen, finanziellen und persönlichen Wendepunkt. Die nächsten Wochen entscheiden, ob er seine Schuldenlast zumindest teilweise loswerden kann – oder ob sie ihn auf Dauer begleiten wird.

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