Gerichtsurteil gegen Organisatoren

by Silke Mayr
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Zwei Männer, die in einem Pfadiheim in Rüti eine Neonazi-Veranstaltung organisiert hatten, wurden verurteilt. Sie skandierten antisemitische Parolen, hörten rechtsextreme Musik und wurden von der Polizei gestoppt. Im Juni 2022 versammelten sich etwa 60 Rechtsextreme aus der Schweiz und Deutschland im Pfadiheim bei Rüti im Zürcher Oberland. Sie hatten sich als harmlose Wandergruppe ausgegeben und konnten so den Verdacht der Vermieter vermeiden.

Das Bezirksgericht Hinwil sprach die Männer schuldig, die das Treffen organisiert hatten. Der 31-jährige Hauptbeschuldigte agierte laut Polizei als Vermittler und räumte am Tag nach der Veranstaltung die Waldhütte auf. Der 30-Jährige hatte das Pfadiheim reserviert und seine Telefonnummer angegeben.

Organisatoren schweigen vor Gericht

Vor Gericht äußerten sich die Angeklagten nicht zu den Vorwürfen und verweigerten auch Auskünfte zu ihrer Person. Beide sind der Polizei bekannt. Einer der Männer hat Vorstrafen wegen Gewalt gegen Beamte, und gegen den anderen läuft ein weiteres Verfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte bedingte Geldstrafen gefordert.

Die Verteidigung argumentierte, ein Freispruch sei angemessen, da rechtsextreme Äußerungen und ein Konzert nicht sicher bewiesen seien. Zudem habe das Treffen nicht öffentlich stattgefunden, weshalb der Antirassismus-Artikel nicht greife.

Urteil: Geldstrafen und Kosten

Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass eine rechtsextreme Band auftrat und die Beschuldigten dies wussten. Es bewertete die Veranstaltung nicht als privates Treffen. Die Geldstrafen von 11’000 und 10’000 Franken fallen geringer aus als gefordert, sind aber bedingt. Beide müssen zudem mehrere Tausend Franken Verfahrens- und Anwaltskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

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