Das Bundesgericht stellte fest, dass St. Galler Behörden 2023 auf lückenhafte Akten bauten.
Pro Natura klagte erfolgreich gegen die Wolfsabschussverfügung.
Auch das Bundesamt für Umwelt kritisiert die rudimentären Formulare des Herdenschutzbeauftragten.
Fehlerhafte Beurteilung der Wolfsschäden
Im Spätsommer 2023 riss Wolf F35 ein Schaf – die DNA wies sie eindeutig nach.
Am 11. November töteten Wölfe acht Schafe trotz Elektrozaun.
Der Herdenschutzbeauftragte dokumentierte den Zaun erst am Folgetag anhand undatierter Fotos.
Er führte keine technische Kontrolle durch, wodurch unklar blieb, ob der Elektrozaun intakt war.
Nur der Wildhüter bestätigte den Schaden vor Ort, ohne den Herdenschutz zu prüfen.
Unzulässige Reliance auf fehlerhafte Berichte
Die Jagdverwaltung fertigte ihren Bericht vom 16. November auf Basis lückenhafter Akten an.
Das Verwaltungsgericht St. Gallen akzeptierte diese Unterlagen jedoch als ausreichend.
Das Bundesgericht erklärte, die Vorinstanz hätte diese Beurteilung nicht verwenden dürfen.
Glücklicherweise verstarb das Wolfspaar F35 und M111 nicht durch die rechtswidrige Verfügung.