EU-Gericht bestätigt endgültig Regelungen für Nord Stream 2

by Richard Parks
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Das EU-Gericht hat eine Klage der Nord Stream 2 AG abgewiesen, mit der das Konsortium Sonderregelungen für die umstrittene Pipeline erreichen wollte. Der langjährige Rechtsstreit endete zugunsten der EU und ihrer Vorgaben zur Liberalisierung des Energiemarktes.

Die Klage, die ursprünglich 2019 eingereicht wurde, richtete sich gegen die Anwendung der europäischen Gasrichtlinie auf die von Gazprom geführte Nord Stream 2-Pipeline. Diese Vorschriften verpflichten Betreiber von Pipelines, den Zugang für andere Anbieter zu ermöglichen und so Wettbewerb zu fördern. Bereits 2020 hatte das Gericht die Klage abgewiesen, doch ein Einspruch führte zu einer erneuten Überprüfung. Mit der heutigen Entscheidung wird diese Ablehnung endgültig bestätigt.

Das Gericht argumentierte, dass Nord Stream 2 AG trotz klarer Signale aus der EU weiterhin erhebliche Investitionen getätigt habe, ohne sicherzustellen, dass die Pipeline von den neuen Regelungen ausgenommen bleibe. Die Richter erklärten, dass es absehbar gewesen sei, dass die EU ihre Marktregeln auf grenzüberschreitende Gasprojekte ausweiten würde.

Die Nord Stream 2-Pipeline, die Gas aus Russland nach Deutschland transportieren sollte, wurde 2021 fertiggestellt, jedoch nie in Betrieb genommen. Kurz nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine setzte die deutsche Bundesregierung das Projekt aus. Wenige Wochen später meldete die Nord Stream 2 AG Insolvenz an. Im September 2022 wurde die Pipeline durch Sabotage schwer beschädigt, wodurch ihre Zukunft weiter ungewiss bleibt.

Zuletzt berichtete das Wall Street Journal, dass der US-Investor Stephen Lynch, ein Unterstützer des künftigen US-Präsidenten Donald Trump, Interesse an einem Kauf der Pipeline im Rahmen des Insolvenzverfahrens habe. Diese Entwicklung könnte geopolitische Spannungen erneut aufflammen lassen, da die Pipeline als Symbol der europäischen Abhängigkeit von russischem Gas gilt.

Mit dem Urteil des EU-Gerichts wird die Rechtslage nun endgültig geklärt. Es untermauert die Position der EU, ihre Energiemarktregeln auch auf grenzüberschreitende Projekte anzuwenden, und sendet ein starkes Signal für eine nachhaltigere und unabhängige Energiepolitik in Europa.

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