Sean „Diddy“ Combs hat erneut die Freilassung aus der Haft beantragt, während er sich auf seinen bevorstehenden Strafprozess im Mai 2025 vorbereitet. Dies ist bereits der vierte Versuch des Hip-Hop-Moguls, vor seinem Prozess aus der Haft entlassen zu werden, nachdem frühere Anträge abgelehnt wurden.
Am Freitag reichte Combs’ Verteidigung einen neuen Antrag auf Kaution ein, der ein „umfassendes und äußerst substantielles Kautionspaket“ vorschlägt, um die Freilassung von Combs zu sichern. Zuvor waren seine Haftentlassungsanträge von mehreren Richtern abgelehnt worden.
Neues Kautionspaket mit strengen Auflagen
In ihrem neuesten Antrag schlagen Combs’ Anwälte vor, dass der Musiker eine Kaution in Höhe von 50 Millionen Dollar stellt, die durch das Eigenkapital seiner und seiner Mutter gehörenden Immobilien in Florida abgesichert wird. Darüber hinaus soll Combs rund um die Uhr von einem autorisierten Sicherheitsdienst überwacht werden. Es wird auch gefordert, dass er keinen Zugang zum Internet oder zu Mobiltelefonen haben darf, außer in Besprechungen mit seinen Anwälten. Besuche seiner Familie müssten ebenfalls überwacht werden.
Zusätzlich schlägt der Antrag vor, dass Combs entweder in seinem luxuriösen 48 Millionen Dollar teuren Anwesen in Miami oder an einem geeigneten Ort in New York unter Hausarrest gestellt wird. Dabei würde seine Familie unter strenger Beobachtung bleiben und Combs müsste gegebenenfalls Drogentests unterzogen werden.
Bisherige Ablehnungen und Herausforderungen
Dieser neue Antrag auf Haftentlassung folgt auf mehrere zuvor abgelehnte Versuche. Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte Combs zwei Anträge gestellt, die jedoch abgelehnt wurden. US-Magistratsrichterin Robyn Tarnofsky hatte entschieden, dass Combs ein Flucht- und Verdunkelungsrisiko darstelle, falls er auf Kaution freigelassen werde. Auch Richter Andrew L. Carter Jr. hatte sich gegen eine Haftentlassung ausgesprochen, weil er davon ausging, dass Combs Zeugen beeinflussen könnte.
Im September 2023 hatte Berufungsrichter William J. Nardini den Antrag von Combs auf sofortige Haftentlassung ebenfalls abgelehnt und den Fall an ein dreiköpfiges Panel des Berufungsgerichts verwiesen.
Haftbedingungen behindern Prozessvorbereitung
Die Anwälte von Combs argumentieren, dass die Haftbedingungen im Metropolitan Detention Center (MDC) in Brooklyn die ordnungsgemäße Vorbereitung auf den Prozess massiv erschweren. So habe Combs keinen Zugang zu einem funktionierenden Laptop, um sich wichtige Beweismittel anzusehen. Zudem seien regelmäßige Durchsuchungen und Sperrungen im MDC ein weiteres Hindernis für die Verteidigung.
„Selbst wenn Mr. Combs Zugang zu einem Laptop erhält und seine Anwälte ihm täglich die notwendigen Materialien zur Verfügung stellen können, wird es unter den jetzigen Bedingungen unmöglich sein, das umfangreiche Beweismaterial angemessen zu sichten“, erklärten Combs’ Anwälte.
Streit um die Beweismittel und Anschuldigungen
Die Staatsanwaltschaft wirft Combs schwere Vergehen vor, darunter Menschenhandel und sexuellen Missbrauch. Zu den Beweismitteln zählen unter anderem ein Video von 2016, das angeblich eine Auseinandersetzung zwischen Combs und seiner damaligen Freundin Cassie Ventura zeigt. Combs’ Anwälte bestreiten jedoch, dass das Video Beweise für die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe liefert. Sie argumentieren, dass es sich lediglich um Beweismaterial aus einer toxischen Beziehung handelt und nicht um Beweise für kriminelles Verhalten.
Die Staatsanwaltschaft wiederum behauptet, das Video sei ein Beweis für einen „Freak-Off“, also eine Art Zwangssexualakte, und stützt sich auf Aussagen von angeblichen Zeugen und weiteren Videos, die Combs’ mutmaßliche Taten dokumentieren sollen. Die Ermittler haben außerdem zahlreiche Geräte beschlagnahmt, darunter Handys, Laptops und Tablets, um ihre Vorwürfe zu stützen.
Appell an die Familie und emotionale Auswirkungen
Ein weiterer wichtiger Punkt in Combs’ Antrag ist die Bitte um die Möglichkeit, seine Familie zu sehen. Seine Anwälte betonen, dass seine sieben Kinder und seine Mutter ihn weiterhin unterstützen und seine kleine Tochter, die erst zwei Jahre alt ist, ihren Vater seit seiner Inhaftierung nicht gesehen hat.
„Die emotionalen Auswirkungen auf Combs und seine Familie sind erheblich. Seine Kinder und seine Mutter brauchen seine Unterstützung, und seine Tochter vermisst ihren Vater zutiefst“, heißt es in dem Antrag.
Ablehnung eines Redeverbots
In einer weiteren Entscheidung wies der Richter in Combs’ Fall auch einen Antrag seiner Anwälte zurück, der eine umfassende Schweigepflicht für mögliche Zeugen und Ankläger gefordert hatte. Der Antrag sah vor, dass Zeugen und ihre Anwälte keine öffentlichen Aussagen machen dürfen, die den Prozess beeinflussen könnten. Richter Subramanian lehnte diesen Antrag ab, da er ihn für zu weitreichend hielt und als Eingriff in die Meinungsfreiheit ansah.
„Es ist nicht gerechtfertigt, alle möglichen Zeugen unter ein pauschales Redeverbot zu stellen, da dies auch Personen betreffen würde, die nichts mit dem Verfahren zu tun haben“, erklärte der Richter in seiner Begründung.