Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge gegen Milliardenpaket ab

by Jerry Jackson
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Grundgesetzänderungen ermöglichen höhere Staatsverschuldung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die für Dienstag geplante Sondersitzung zum milliardenschweren Finanzpaket zurückgewiesen. In seiner Entscheidung vom Montag erklärte das Gericht, dass keine ausreichenden Gründe für eine einstweilige Anordnung vorliegen.

Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sollen der neuen Bundesregierung ermöglichen, eine bisher beispiellose Schuldenaufnahme zu tätigen. Gegen die kurzfristig angesetzte Sondersitzung wandten sich Abgeordnete der AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Joana Cotar.

Gericht verweigert erneut eine Blockade

Schon am Freitag hatte das Bundesverfassungsgericht ähnliche Anträge abgelehnt. Damit bleibt es dem bisherigen Bundestag möglich, über mehrere Verfassungsänderungen zu entscheiden. Geplant ist eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben sowie erweiterte Finanzierungsoptionen für die Bundesländer. Zudem soll ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturmaßnahmen und Klimaneutralität bis 2045 geschaffen werden.

Bundesrat muss abschließend zustimmen

Die Union, SPD und Grünen haben sich vergangene Woche auf die Gesetzesvorlagen geeinigt. Für die geplanten Änderungen der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Am Freitag wird zudem der Bundesrat über die Reformen abstimmen. CSU und Freie Wähler erklärten, dass Bayern zustimmen werde, wodurch eine Ablehnung in der Länderkammer als unwahrscheinlich gilt.

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