Der Bundesrat soll beim Genehmigen von Kriegsmaterial-Exporten mehr Handlungsspielraum bekommen, wenn es die Umstände erfordern. Nun entscheidet das Parlament über diese umstrittene Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Die Botschaft dazu wurde verabschiedet.
Mit der Gesetzesanpassung will der Bundesrat seine Spielräume erweitern, um die Exportpolitik an geopolitische Veränderungen anzupassen. Damit sollen innen- und außenpolitische Interessen gewahrt werden. Auch die Rüstungsindustrie profitiert: Durch mehr Flexibilität bleibt die industrielle Kapazität für die Landesverteidigung erhalten. Zudem setzt der Bundesrat mit dieser Änderung einen Auftrag der Räte um.
Exportbeschränkungen in Konfliktregionen
Der Bundesrat will die Abweichungskompetenz vor allem für Staaten nutzen, mit denen die Schweiz Geschäfte macht, die aber nach geltendem Recht keine Lieferungen erhalten dürfen. Aktuell ist der Export in Länder mit inneren oder internationalen Konflikten verboten.
Ein Anwendungsfall wäre, wenn ein bedeutendes Abnehmerland in einen bewaffneten Konflikt gerät. Laut Botschaft könnte schnelles Handeln dann essenziell für die außen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz sein. So könnte ein Schweizer Unternehmen Rüstungsteile an einen Partnerbetrieb liefern, selbst wenn das Land in einen Konflikt verwickelt ist. Auch für Offset-Geschäfte im Rahmen von Rüstungsaufträgen würde die Rechtssicherheit verbessert.
Parlament hat Mitspracherecht
Die neue Regelung sieht zwei Wege vor: Bei einer Abweichung per Verfügung muss der Bundesrat die sicherheitspolitischen Kommissionen der Räte innerhalb von 24 Stunden informieren. Eine per Verordnung geregelte Abweichung muss zeitlich begrenzt sein.
Solch eine Verordnung gilt höchstens vier Jahre und kann einmalig befristet verlängert werden. Soll die Ausnahmeregelung länger gelten, muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung beantragen, die dem fakultativen Referendum unterliegt.
In der Vernehmlassung begrüßten zwei Drittel der Teilnehmenden die Anpassung. Bürgerliche Parteien stimmten dafür, während SP, Grüne und EVP dagegen waren. Wirtschaftsverbände hielten die Lockerung für unzureichend. Die Gruppe “Schweiz ohne Armee” (GSoA) kündigte bereits ein Referendum an.
Rückblick auf die Korrektur-Initiative
Der Bundesrat folgt damit einer Motion der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerats. Diese wollte einen früher abgelehnten Antrag des Bundesrates zum Gegenvorschlag der Korrektur-Initiative erneut aufgreifen. Die Räte hatten diese Verschärfung damals abgelehnt, woraufhin die Initiative zurückgezogen wurde. Laut Grünen war die Streichung dieses Punkts Voraussetzung für den Rücktritt der Initiative.