Ein 73-jähriger Mann erhält wegen einer Bombendrohung an der Herbstmesse Solothurn eine Freiheitsstrafe. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilt ihn zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung.
Volksfest wird zum Einsatzort
Im September 2024 wollen Tausende die Herbstmesse Solothurn besuchen. Doch das beliebte Fest mit über 200 Ausstellern startet verspätet. Der Grund: Eine Bombendrohung.
Ein handgeschriebener Zettel wird in der Nacht an einem Polizeiposten entdeckt. Darauf steht, an der HESO seien ferngezündete Splitterbomben installiert.
Die Polizei rückt sofort aus. Sprengstoffspürhunde durchsuchen das Gelände. Gefunden wird nichts. Doch die Angst bleibt.
Neun Monate später steht ein 73-Jähriger vor Gericht. Er gesteht die Tat. Das Urteil: 22 Monate Gefängnis, 180 Tagessätze à 30 Franken Geldstrafe und 2000 Franken Busse.
Tumult im Gerichtssaal
Zur Urteilsverkündung erscheint der Mann nicht. Im Prozess sorgt er mehrfach für Aufsehen.
Er unterbricht mit lauten Zwischenrufen und beschimpft die Beteiligten. Die Richterin verweist ihn mehrfach des Saals.
Der Angeklagte sieht sich als Justizopfer. Über 30 Anzeigen habe er eingereicht, doch niemand habe ihn ernst genommen.
Sein Verteidiger nennt ihn einen Wutbürger, aber keinen Gewalttäter. Der Mann habe noch nie jemanden verletzt, sondern nur laut geschrien.
„Hunde, die bellen, beissen nicht“, sagt der Anwalt im Plädoyer.
Drohung laut Anwalt harmlos
Der Verteidiger spielt die Bombendrohung herunter. Solche Zettel stammten oft von Kindern oder verwirrten Personen.
Die Polizei habe sofort gewusst, wer dahinterstecke. Eine bedingte Geldstrafe reiche völlig aus. Die Aktion sei nicht gefährlich gewesen.
Staatsanwaltschaft warnt vor Ignoranz
Die Anklage sieht das anders. In Zeiten von Anschlägen auf Weihnachtsmärkte sei so eine Drohung nicht zu verharmlosen.
Der 73-Jährige habe der Bevölkerung Angst gemacht. Das sei kein dummer Streich, sondern eine ernste Bedrohung.
Das Gericht folgt dieser Einschätzung. Der Angeklagte bestreitet die Tat nicht. Die Richterin spricht von Schreckung der Bevölkerung. Die Verurteilung sei gerechtfertigt.
Therapie für den Täter angeordnet
Neben der Haftstrafe ordnet das Gericht auch eine Therapie an. Ein psychiatrisches Gutachten beschreibt eine wahnhafte Störung und Verfolgungswahn.
Die Expertinnen sprechen von einem erhöhten Risiko für eine gefährliche Eskalation.
Die Richterin betont, das Gericht müsse handeln. Es gehe nicht nur um den Schutz des Täters vor sich selbst, sondern auch um den Schutz der Gesellschaft.
Der Mann lehnt eine Therapie ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor Obergericht angefochten werden.