Belüftung des Zugersees beschäftigt nun den Bund

by David Meier
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Der überdüngte Zugersee erfüllt derzeit nicht die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Phosphor- und Sauerstoffwerte. Dies gefährdet Fische und Biodiversität. Eine geplante Belüftungsanlage sollte zur Sanierung beitragen, doch nach dem Nein des Kantons Schwyz zur Kostenbeteiligung liegt das Projekt nun beim Bundesamt für Umwelt (BAFU).

Geplante Belüftungsanlage und Kosten

  • Gesamtkosten: 11,2 Mio. CHF
  • Jährliche Betriebskosten: 600.000 CHF
  • Finanzierung: anteilig durch die Anrainerkantone Zug, Schwyz und Luzern
  • Anteil Schwyz: 2,3 Mio. CHF einmalig, jährlich 110.000 CHF Betriebskosten
  • Luzern hat seinen Anteil (350.000 CHF) bereits zugesichert.

Blockade durch Schwyzer Nein

Im April lehnte das Schwyzer Parlament die Kostenübernahme ab, wobei FDP und SVP am Nutzen des Projekts zweifelten. Dadurch kommt das Projekt nicht voran, obwohl der Zugersee laut Bundesgesetz über den Gewässerschutz saniert werden muss.

Roland Krummenacher (Leiter Amt für Umwelt Zug):
„Es ist ein Dilemma: Das Bundesgesetz verlangt Maßnahmen, doch die Kantone sind sich über die Bezahlung nicht einig.“

Gang zum Bund

Der federführende Kanton Zug hat nun beschlossen, das BAFU einzuschalten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. In solchen Fällen, in denen Kantone sich nicht einigen können, ist es üblich, dass der Bund vermittelt.

Das BAFU trägt die Oberaufsicht über den Gewässerschutz in der Schweiz und wird nun prüfen, wie mit der Belüftung des Zugersees weiter verfahren wird.

Fazit

  • Der Zugersee ist gesetzlich sanierungspflichtig.
  • Die geplante Belüftungsanlage könnte helfen, scheitert jedoch aktuell an fehlender Kostenbeteiligung Schwyz‘.
  • Das BAFU muss nun eine Lösung zur Sicherstellung des Gewässerschutzes und zur Klärung der Finanzierung finden, um den Schutz der Biodiversität und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.

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