Anstieg von Kindesentführungen in der Schweiz: Über 100 offene Fälle

by Richard Parks
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Kindesentführungen durch Eltern nehmen zu

In der Schweiz häufen sich Fälle von Kindesentführungen, wobei es sich häufig um einen Elternteil handelt, der das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt. Im Jahr 2023 wurden 80 Fälle von Kindesentführungen registriert, eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Vorjahren. Für 2024 werden ähnliche Zahlen erwartet, wobei derzeit etwa 100 offene Fälle in Bearbeitung sind, so das Bundesamt für Justiz (BJ).

Definition und rechtliche Rahmenbedingungen

Eine Kindesentführung liegt vor, wenn ein Elternteil oder eine andere Person das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland bringt. Seit der Einführung der elterlichen Vorsorge im Jahr 2014 sind beide Elternteile gleichermaßen für Entscheidungen wie den Aufenthaltsort des Kindes verantwortlich – unabhängig davon, ob sie verheiratet sind.

Statistiken und Hintergründe

Die Mehrheit der entführten Kinder wird ins europäische Ausland gebracht, vor allem nach Frankreich, Deutschland und Italien. Das Durchschnittsalter der betroffenen Kinder beträgt 7,5 Jahre, und in 80 Prozent der Fälle ist die Mutter die entführende Person. Gründe für die Zunahme sehen Experten in der steigenden Mobilität, grenzüberschreitenden Familiengründungen und Konflikten bei Trennungen, bei denen Elternteile oft in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen.

Rechtliche Möglichkeiten für betroffene Elternteile

Das Haager Übereinkommen verpflichtet die Mitgliedsstaaten – darunter auch die Schweiz –, bei internationalen Kindesentführungen zusammenzuarbeiten und entführte Kinder innerhalb von sechs Wochen zurückzuführen. Der zurückbleibende Elternteil kann über die schweizerische Zentralbehörde oder direkt über die ausländische Behörde eine Rückführung beantragen.

Jedoch hängt der Erfolg solcher Verfahren maßgeblich vom Rechtssystem des ersuchten Landes ab. Die Verfahren sind häufig langwierig und stellen eine erhebliche Belastung für die betroffenen Kinder dar. Letztlich entscheidet das Gericht des jeweiligen Landes, ob eine Rückführung erfolgt.

Fazit

Die zunehmenden Fälle von Kindesentführungen in der Schweiz werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen internationaler Familienkonflikte. Trotz internationaler Abkommen bleibt die Umsetzung oft komplex und zeitaufwendig, wobei die Interessen und das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen sollten.

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