Auszahlung nur nach Gerichtsentscheid möglich
Die früheren Spitzenkräfte der Credit Suisse erhalten vorerst keine Bonuszahlungen. Das Bundesgericht hat entschieden, die Gelder bis zum Abschluss des Verfahrens einzufrieren. Die Anträge von UBS und dem Bund auf aufschiebende Wirkung wurden genehmigt. Zwei veröffentlichte Verfügungen bestätigen diesen Entscheid.
Verwaltungsgericht erklärte Stopp zuvor für unrechtmässig
Zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht zwölf Beschwerden gutgeheissen. Diese richteten sich gegen das Verbot des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), Boni an leitende Angestellte auszuzahlen. Die Betroffenen gehörten zur obersten Führung der inzwischen mit der UBS vereinigten Bank.
Das Gericht befand, der Auszahlungsstopp habe keine rechtliche Grundlage. Die Boni stellten vertraglich zugesicherte Löhne dar.
Zivilrecht entscheidet über die Boni
Laut Bundesgericht betreffe der Fall das Arbeits- oder Zivilrecht. Damit sei er Sache der Zivil- oder Schiedsgerichte.
Zudem handle es sich um ein Pilotverfahren mit Signalwirkung für weitere Fälle. Ohne aufschiebende Wirkung könnten widersprüchliche Urteile entstehen. Weitere ähnliche Verfahren laufen noch beim Bundesverwaltungsgericht.