Trotz gesetzlicher Frist sind viele Stationen noch nicht behindertengerecht – teils Verzögerungen bis 2030
Die vollständige barrierefreie Nutzung des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz lässt weiter auf sich warten. Obwohl der gesetzliche Zeitrahmen für entsprechende Umbauten Ende 2023 abgelaufen ist, sind zahlreiche Bahnhöfe noch immer nicht angepasst. In einigen Fällen wird sich die Umsetzung sogar bis über das Jahr 2030 hinaus verzögern. Das geht aus dem aktuellen Standbericht des Bundesamts für Verkehr (BAV) hervor.
Vor allem größere Bahnhöfe wie Bern, Zürich HB SZU oder Lenzburg sind betroffen. Dort verzögern sich die Maßnahmen, da sie mit umfangreichen Ausbauarbeiten verbunden sind und koordiniert erfolgen müssen.
Bereits 82 Prozent der Reisenden profitieren
Bis Ende 2024 wurden 1132 von rund 1800 Stationen so umgestaltet, dass sie für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen eigenständig nutzbar sind. Damit profitieren laut BAV bereits 82 Prozent der Reisenden – darunter auch ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen oder viel Gepäck – von den Umbauten.
Allerdings sind bei rund 28 Prozent der Stationen die baulichen Anforderungen noch nicht erfüllt. Selbst bei einigen der als angepasst geltenden Bahnhöfe stehen kleinere Nachbesserungen aus, etwa bei Nebenzugängen oder Aufzügen. Seit Januar 2024 kann an diesen Orten Unterstützung vor Ort angefordert werden.
Umbau wirtschaftlich nicht immer vertretbar
Bei rund 150 Haltestellen wird auf bauliche Anpassungen ganz verzichtet – meist wegen sehr geringer Fahrgastzahlen und unverhältnismäßig hoher Kosten. Hier sollen dauerhaft Ersatzlösungen durch Hilfspersonal angeboten werden.
Weitere Schritte bis 2028 geplant
Laut BAV sollen bis Ende 2028 zusätzliche 186 Bahnhöfe angepasst werden. Damit könnte der Anteil der barrierefrei reisenden Fahrgäste auf 86 Prozent steigen. Dennoch gibt es bei 312 Stationen weiterhin Verzögerungen. Gründe dafür sind unter anderem Fachkräftemangel und mangelnde Zeitfenster für Bauarbeiten.
Bund erhöht finanzielle Unterstützung
Um die Umsetzung zu beschleunigen, hat der Bund für die Jahre 2025 bis 2028 mehr Mittel bereitgestellt. Bei den SBB stehen allein über 200 Millionen Franken zur Verfügung. Das BAV begleitet die Bahnen weiterhin aktiv bei Planung und Umsetzung.
Während die Verantwortung für Bahnhöfe beim Bund liegt, sind für die rund 25.000 Bushaltestellen die Kantone und Gemeinden zuständig. In kommenden Berichten will das BAV auch deren Fortschritt bei der Barrierefreiheit dokumentieren.