Neuer Rechtsrahmen verändert Wahrnehmung von Betroffenen

by Jan Köhler
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Die Revision des Sexualstrafrechts führte 2023 zu hitzigen Debatten im Parlament. Obwohl keine Einigung zur Zustimmungslösung erzielt wurde, zeigte sich insbesondere die SP-Nationalrätin Tamara Funiciello erleichtert über das neue Gesetz.

Anwältin Paula Custer von der Kanzlei Helvetiaplatz betreut im Kanton Zürich Opfer sexualisierter Gewalt. Sie erkennt eine klare Veränderung im Erleben der Betroffenen. „Die Grundhaltung hat sich verschoben. Es zählt nicht mehr nur, ob sich ein Opfer gewehrt hat, sondern der Fokus liegt auf dem Übergriff selbst“, erklärt sie.

Strukturen in Zürich stärken Rechte der Opfer

Laut Custer ist das professionelle Umfeld in Zürich entscheidend. Polizei und Spitäler agieren inzwischen sensibler. Speziell ausgebildete Forensic Nurses sichern Beweise direkt im Krankenhaus – ein zentraler Schritt für spätere Verfahren. Dadurch kann verhindert werden, dass Prozesse nur auf widersprüchlichen Aussagen beruhen.

Statistisch zeigt sich die Reform ebenfalls: Die Anzahl der Anzeigen stieg erneut an – über 3.400 Fälle wurden registriert. Funiciello überrascht das nicht: „Mehr Aufmerksamkeit und offene Gespräche motivieren Frauen, Taten anzuzeigen. Die Gesellschaft nimmt Opfer heute ernster.“

Bundesweite Umsetzung bleibt ungleichmäßig

Trotz dieser Fortschritte warnt Funiciello vor einer ungleichen Umsetzung. „Während Kantone wie Zürich und Waadt bereits Täterprogramme anbieten und das Gesetz aktiv umsetzen, stehen andere Kantone noch ganz am Anfang“, kritisiert sie. Hier brauche es politischen Druck, damit bundesweit gleiche Standards gelten.

 

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