Zürich will bei Ausfällen im Parlament nachbesetzen

by Jan Köhler
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Im Zürcher Kantonsparlament sollen Abgeordnete künftig zeitweise ersetzt werden können – etwa bei Mutterschaft, Krankheit oder Unfall. Bisher mussten betroffene Parlamentarierinnen entweder lange pausieren oder ihr Mandat niederlegen. Nun folgt Zürich dem Beispiel anderer Kantone wie dem Wallis, dem Jura oder Genf.

Das neue Modell sieht eine Stellvertretung für mindestens drei Monate und maximal ein Jahr vor. Damit reagiert das Parlament auf Lebensphasen, in denen Mitglieder vorübergehend fehlen.

Mehrheit unterstützt flexible Vertretungslösung

SP-Politikerin Isabel Bartal forderte: „Politik muss trotz Schicksalsschlägen machbar bleiben.“ Auch GLP, Mitte, AL und Grüne sprachen sich für die Neuregelung aus. Sonja Gehrig (GLP) hob hervor, wie wichtig jede einzelne Stimme bei knappen Mehrheiten sei. Tina Deplazes (Mitte) betonte, dass es demokratisch korrekt sei, wenn die nächste Person auf der Liste übernehme.

Die Befürworter sehen in der temporären Nachrücklösung eine Chance, politische Teilhabe trotz persönlicher Ausfälle zu ermöglichen.

Bürger entscheiden über Stellvertretermodell

SVP und FDP lehnten die Idee geschlossen ab. Roman Schmid (SVP) sagte: „Die Wählenden wählen Personen, keine Vertretungen.“ Auch Corinne Hoss-Blatter (FDP) sprach von unnötigem bürokratischem Aufwand. Ihrer Meinung nach existiert kein echtes Problem, das eine Lösung erfordere.

Ob Stellvertretungen im Zürcher Parlament künftig erlaubt sind, entscheidet das Volk. Auch Gemeinden können die Regel einführen – müssen dazu aber selbst Abstimmungen durchführen.

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