Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied zugunsten der FPÖ Niederösterreich im Streit mit der Satireplattform „Tagespresse“ über verschickte Fake-FPÖ-Briefe.
Die FPÖ gab am Freitag bekannt, dass das Gericht die Täuschung durch die Nutzung des FPÖ-Logos und Namensrechts als rechtswidrig einstufte.
Zuvor hatten das Handelsgericht Wien und das Oberlandesgericht (OLG) Wien die Klage der FPÖ abgewiesen, doch die Partei legte außerordentliche Revision ein.
Satirebriefe an Wirtshäuser lösten den Rechtsstreit aus
Im April 2023 versandte die Tagespresse im Namen der FPÖ Briefe an 500 niederösterreichische Wirtshäuser.
Die Schreiben persiflierten die von der FPÖ geforderte „Wirtshausprämie“ und erfanden eine „Abteilung zur Förderung der patriotischen Esskultur“.
Als Kriterien für die Prämie schlug das Schreiben eine „Panierquote“ und eine „rot-weiß-rote Kinderkarte“ mit Gerichten wie „Andreas-Hofer-Schnitzel“ oder „Gabalier-Fleischlaberl“ vor.
Hohe Kosten für die „Tagespresse“ nach Gerichtsentscheidung
Der OGH untersagte der Tagespresse, gefälschte FPÖ-Dokumente mit Parteilogo zu erstellen, zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
Die Satireplattform muss 103.000 Euro zahlen, darunter 26.000 Euro Prozesskosten und 63.000 Euro für eine veröffentlichte Richtigstellung.
FPÖ-Landesparteisekretär Alexander Murlasits bezeichnete das Urteil als „Sieg für die Glaubwürdigkeit in der politischen Auseinandersetzung“.
Die FPÖ kündigte an, auch künftig gegen Fake News, gefälschte Briefe und Falschmeldungen vorzugehen, um faire politische Debatten sicherzustellen.