Ein 29-jähriger stellvertretender Postfilialleiter hat über Monate hinweg Geld aus eingeschriebenen Briefen entwendet. Er finanzierte damit Luxusartikel und teure Reisen. Nun wurde er wegen gewerbsmässigen Diebstahls verurteilt.
Luxusleben mit gestohlenem Geld
Der Betrug begann im März 2021, als eine Frau aus dem Bezirk Meilen zwei eingeschriebene Briefe mit insgesamt 30’000 Franken erwartete. Beim Öffnen stellte sie schockiert fest, dass die Umschläge leer waren. Sie meldete den Vorfall der Polizei.
Kurz nach dem ersten Diebstahl veränderte sich der Lebensstil des Postangestellten drastisch. Er kaufte sich eine Rolex Submariner für 13’600 Franken, zahlte 13’000 Franken auf sein Konto ein und unternahm eine luxuriöse Reise nach Dubai, bei der er mit seiner Freundin innerhalb von fünf Tagen 7’600 Franken ausgab.
Auf Nachfrage behauptete er, das Geld durch Gewinne aus Onlinecasinos und Pokerspielen erhalten zu haben. Zudem habe ihn seine Freundin finanziell unterstützt. Das Gericht bewertete diese Aussagen jedoch als Schutzbehauptungen.
Ermittler überführen ihn mit raffinierter Falle
Da weiterhin Bargeld aus Briefsendungen verschwand, stellte die Schweizerische Post eigene Ermittlungen an. Die Fahnder präparierten einen Brief mit 3’000 Franken Bargeld und Silbernitrat, einer Substanz, die bei Hautkontakt dunkle Flecken hinterlässt.
Nach einem ersten erfolglosen Versuch tappte der Verdächtige schließlich in die Falle. Er wurde mit verfärbten Fingern erwischt. Trotz erdrückender Beweise erklärte er vor Gericht, den Brief nur „aus purer Neugierde“ geöffnet zu haben.
Gericht attestiert dem Täter Raffinesse
Das Gericht verurteilte den Mann wegen gewerbsmässigen Diebstahls und Verletzung des Postgeheimnisses. Er muss die gestohlenen 41’000 Franken zurückzahlen. Der Richter sprach von einer „nicht unerheblichen kriminellen Energie“, die aus Geldgier entstanden sei. Seine Methode, Briefe zu öffnen und wieder zu verschließen, sei innerhalb der Post unbemerkt geblieben und zeuge von „gewisser Raffinesse“.
Vom Diebstahl einer weiteren Sendung mit 4’200 Franken wurde er freigesprochen. Gegen das Urteil hat er Berufung eingelegt.