Das deutsche Wahlsystem für die Bundestagswahl folgt einem personalisierten Verhältniswahlrecht. Es kombiniert direkte Personenwahl mit proportionaler Sitzverteilung.
Wählerinnen und Wähler erhalten zwei Stimmen, die unterschiedliche Funktionen erfüllen. Die Erststimme bestimmt Direktkandidaten im Wahlkreis, während die Zweitstimme die Sitzverteilung im Bundestag festlegt.
Dieses Wahlsystem ist einzigartig und für viele Wählerinnen und Wähler schwer verständlich, nicht nur für Erstwählerinnen und Erstwähler.
Die Erststimme: Direktkandidaten für den Bundestag
Mit der Erststimme wählen Bürgerinnen und Bürger eine Person direkt aus ihrem Wahlkreis.
- 299 Wahlkreise existieren bundesweit, jeder umfasst etwa 250.000 Einwohner.
- Das Gewinnerprinzip gilt: Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt das Direktmandat.
- Ab 2023 greift die Zweitstimmendeckung: Überzählige Direktmandate mit den niedrigsten Stimmenanteilen entfallen, wenn die Partei nicht genügend Zweitstimmen hat.
Die neue Regelung soll Überrepräsentation bestimmter Parteien verhindern und die parlamentarische Sitzverteilung gerechter gestalten.
Die Zweitstimme: Machtverhältnisse im Bundestag bestimmen
Die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Bundestag und damit über die Machtverhältnisse im Parlament.
- Wählerinnen und Wähler stimmen für eine Partei und ihre Landesliste.
- Zweitstimmen bestimmen die gesamte Sitzanzahl einer Partei im Bundestag.
- Die Sitze werden zuerst bundesweit verteilt (Oberverteilung) und dann auf die Landeslisten der Partei zugeteilt (Unterverteilung).
- Direktmandate haben Vorrang, zusätzliche Sitze werden durch die Landeslisten besetzt.
Durch die Zweitstimme wird also festgelegt, welche Parteien regieren und wie sich das Parlament zusammensetzt.