Italien schiebt libyschen Warlord ab und sorgt für internationale Kritik

by Richard Parks
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Regierung verteidigt Entscheidung trotz Vorwürfen der Missachtung internationaler Verpflichtungen

Italien hat den libyschen Warlord Ossama al-Masri, der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht wird, nach Libyen abgeschoben. Die Entscheidung, ihn nicht dem Gericht in Den Haag zu übergeben, hat scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen und internationalen Beobachtern ausgelöst.

Innenminister Matteo Piantedosi rechtfertigte die Abschiebung am Donnerstag im italienischen Senat. Er erklärte, dass al-Masri aus „dringenden Sicherheitsgründen“ repatriiert wurde, da er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle. Details nannte Piantedosi nicht, kündigte jedoch eine umfassendere Erklärung in einer für nächste Woche angesetzten Parlamentssitzung an.

Ossama al-Masri, auch bekannt als Ossama Anjiem, wird beschuldigt, im berüchtigten Mitiga-Gefängnis in Libyen ab 2015 schwere Verbrechen wie Mord, Folter und Vergewaltigung begangen zu haben. Diese Vorwürfe gelten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und könnten mit lebenslanger Haft geahndet werden.

Am vergangenen Wochenende war al-Masri in Turin festgenommen worden, nachdem er ein Fußballspiel besucht hatte. Doch das Berufungsgericht in Rom ordnete seine Freilassung am Dienstag an, da Verfahrensfehler bei seiner Festnahme festgestellt wurden. Unmittelbar danach wurde al-Masri auf einem italienischen Regierungsflugzeug nach Tripolis abgeschoben, wo er als Held empfangen wurde.

Italien gerät wegen Nicht-Kooperation mit dem IStGH unter Druck

Der Internationale Strafgerichtshof hatte Italien vorab über den Haftbefehl gegen al-Masri informiert und darauf hingewiesen, dass das Land verpflichtet sei, mit dem Gericht zu kooperieren. Der IStGH hatte Italien außerdem aufgefordert, im Falle von Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Haftbefehls unverzüglich Kontakt aufzunehmen. Dennoch entschied Italien, den Warlord abzuschieben.

Das Berufungsgericht in Rom führte die Entscheidung auf Verfahrensmängel zurück und betonte, dass Justizminister Carlo Nordio nicht rechtzeitig über die Festnahme informiert wurde. Das Justizministerium, das für die Zusammenarbeit mit dem IStGH zuständig ist, hätte in den Prozess einbezogen werden müssen.

Abgeordnete forderten Ministerpräsidentin Giorgia Meloni auf, in einer offenen Sitzung Stellung zu der Entscheidung zu beziehen. Kritiker werfen der Regierung vor, das Vertrauen in die internationale Strafjustiz zu untergraben und die Verfolgung von Kriegsverbrechern zu behindern.

Menschenrechtsorganisationen prangern Italiens Entscheidung an

Menschenrechtsorganisationen verurteilten die Abschiebung scharf und werfen Italien vor, die Situation in Libyen und die dortigen Menschenrechtsverletzungen zu ignorieren. Libysche Gefängnisse sind bekannt für Folter, sexuelle Gewalt und unmenschliche Bedingungen, insbesondere gegen Migranten.

Al-Masri wird beschuldigt, diese Gräueltaten im Mitiga-Gefängnis geleitet oder begünstigt zu haben. Seine Abschiebung nach Libyen, so die Kritik, bewahrt ihn vor der internationalen Justiz und ignoriert das Leid seiner Opfer.

Die Entscheidung Italiens hat international Besorgnis ausgelöst. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass dieser Schritt ein negatives Signal sendet und die Glaubwürdigkeit Italiens im Umgang mit internationaler Strafjustiz und Menschenrechten infrage stellt.

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