EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Bundespräsidentin Viola Amherd nannten den Abschluss der Verhandlungen einen „Tag der Freude“. Von der Leyen sprach von einem historischen Moment, der die Partnerschaft zwischen der Schweiz und der EU stärkt. Auch die Auslandschweizer-Organisation (ASO) äußerte sich positiv und bezeichnete das Abkommen als „erfreuliche Nachricht“.
Das Abkommen bekräftigt gemeinsame Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und soziale Marktwirtschaft. Es schafft gleiche Wettbewerbsbedingungen und gewährt uneingeschränkten Zugang zum EU-Binnenmarkt. Gleichzeitig bleiben hohe Standards gewahrt, was Unternehmen und Verbrauchern Sicherheit bietet. Laut von der Leyen markiert dies einen neuen Abschnitt in der Zusammenarbeit und modernisiert die Basis der Beziehungen.
Eckpunkte des Abkommens
Zu den Neuerungen zählen drei zusätzliche Abkommen zu Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Eine zentrale Herausforderung war die Personenfreizügigkeit. Die Schweiz kann bei Bedarf eine Schutzklausel eigenständig aktivieren. Der Lohnschutz bleibt unverändert, während bei Spesenregelungen EU-Regeln gelten, was Gewerkschaften kritisieren.
Finanziell verpflichtet sich die Schweiz ab 2030 zu einem jährlichen Kohäsionsbeitrag von 350 Millionen Franken. Bis dahin beläuft sich dieser auf 130 Millionen Franken jährlich. Zudem erhält die Schweiz ab 2024 wieder vollen Zugang zu EU-Forschungsprogrammen wie Horizon Europe.
Vorteile für Auslandschweizer:innen
Für die über 466.000 Schweizer:innen in der EU sichert das Abkommen wichtige Rechte, insbesondere bei der Personenfreizügigkeit. Ende 2023 lebten 57 % der Auslandschweizer:innen in EU-Staaten. Das Freizügigkeitsabkommen ermöglicht ihnen weitgehende Gleichbehandlung und Freizügigkeit innerhalb der EU.
Die ASO betont die Bedeutung des Abkommens für Schweizer:innen ohne EU-Staatsbürgerschaft. Sie unterstützt die Personenfreizügigkeit seit Jahren und zeigt sich zufrieden mit dem Verhandlungsergebnis. Ein Zeitplan des Bundesrats sieht vor, die Botschaft bis Sommer 2024 abzuschließen, bevor das Parlament die Abkommen behandelt. Ob und wann es Volksabstimmungen gibt, ist noch offen.