Google schlägt neue Einschränkungen vor, nachdem ein Richter feststellte, dass Google den Wettbewerb illegal unterdrückt hat.
Alphabet-Tochter Google plant, die Umsatzbeteiligungsvereinbarungen mit Unternehmen wie Apple zu begrenzen. Diese Vereinbarungen machen die Google-Suchmaschine zum Standard auf deren Geräten und Browsern.
Die Vorschläge resultieren aus Googles anhaltendem Kartellrechtsstreit über sein Online-Suchgeschäft.
Gerichtsurteil und Googles Reaktion
Im August entschied US-Bezirksrichter Amit Mehta, dass Google den Wettbewerb in der Suche illegal unterdrückt habe. Google kündigte an, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen.
In einem am Freitag eingereichten Gerichtsdokument erklärte Google, dass es weiterhin Verträge mit anderen Unternehmen abschließen dürfe. Gleichzeitig bot das Unternehmen an, die Auswahlmöglichkeiten für Standard-Suchmaschinen zu erweitern. Diese Optionen umfassen die Möglichkeit, unterschiedliche Standard-Suchmaschinen für verschiedene Plattformen und Browsing-Modi festzulegen.
Ein weiterer Vorschlag von Google sieht vor, dass Partner mindestens alle 12 Monate ihre Standard-Suchmaschine ändern können.
Unterschiede zu den Forderungen des Justizministeriums
Googles Vorschläge stehen im starken Gegensatz zu den umfassenden Maßnahmen, die das US-Justizministerium (DOJ) letzten Monat vorschlug. Das DOJ empfahl, Google zu zwingen, keine Umsatzbeteiligungsverträge mehr abzuschließen.
Zusätzlich forderten die DOJ-Anwälte, dass Google Chrome, den weltweit meistgenutzten Webbrowser, verkaufen müsse.
Laut der Web-Traffic-Analyseplattform Statcounter hat die Google-Suchmaschine einen globalen Marktanteil von etwa 90 % bei Online-Suchen.
In einer Erklärung bezeichnete Google die Forderungen des DOJ als “überzogen”. Selbst die eigenen Gegenangebote, die Google auf eine gerichtliche Frist hin eingereicht habe, würden Partnern Kosten verursachen.
Richter Mehta soll bis August eine Entscheidung in der Abhilfemaßnahme-Phase dieses wegweisenden Falls treffen, nach Abschluss eines Prozesses.