Grausame Tat erschüttert Wien
Eine 30-jährige Frau wurde für den Mord an ihrem Neugeborenen zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Tat geschah im November 2024 vor der Klinik Favoriten. Die Angeklagte gestand, das Baby nach dem Verlassen des Spitals auf den Boden geschlagen zu haben.
Das Schwurgericht sprach sie einstimmig schuldig. Das Urteil entspricht dem Strafrahmen für Mord, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die Richterin sprach von einer besonders grausamen Handlung gegenüber einem wehrlosen Opfer. Mildernd wirkte die bisherige Straffreiheit, das umfassende Geständnis und eine psychische Ausnahmesituation.
Angeklagte spricht von „Tunnelblick“
Vor Gericht beschrieb die Frau ihren inneren Zustand als extrem. Sie habe das Baby in eine Tagesdecke, einen Papierbeutel und einen Müllsack gehüllt. Dann habe sie es außerhalb der Klinik zu Boden geschleudert.
Sie sagte: „Ich war nicht ich. Es war ein Teufel in mir.“ Ursprünglich wollte sie das Kind nur ablegen. Als es draußen schrie, geriet sie in Panik: „Ich dachte nur, es darf nicht weinen.“
Schwangerschaft verdrängt – Familie als Belastung
Die Frau entdeckte ihre Schwangerschaft erst spät im Sommer 2024. Zu diesem Zeitpunkt hatten ihre Eltern ein angespanntes Verhältnis zum Kindsvater. Sie fürchtete Ausgrenzung und konnte sich kein gemeinsames Leben vorstellen. Ein Schwangerschaftsabbruch war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr erlaubt.
Sie verschwieg die Schwangerschaft, sogar ihrer Familie. Nur ihr Partner wusste Bescheid. Am 14. November brachte sie ein gesundes Mädchen zur Welt, das zur Überwachung auf die Frühchenstation kam. Am 21. November sollte sie das Spital verlassen. Die Staatsanwaltschaft sagte, sie sei in Panik geraten. Nach der Tötung des Babys täuschte sie eine Entführung vor. Die Polizei startete eine Suchaktion. Einen Tag später wurde das tote Kind in einem Müllcontainer gefunden.
Verteidigung: „Sie liebte ihr Kind“
Ihre Anwältin erklärte, die Frau habe ihr Kind nicht hergeben wollen. Die Tat sei nicht geplant gewesen, sondern Folge eines emotionalen Ausnahmezustands. Rationales Verhalten könne man nicht erwarten.
Ein psychiatrischer Gutachter bestätigte die volle Zurechnungsfähigkeit. Die Frau wusste laut Gutachten, dass ihr Verhalten falsch war. Es gebe keine Hinweise auf eine psychotische Störung nach der Geburt.
Der Vater des Babys sagte als Zeuge aus. Er widersprach den Aussagen der Mutter deutlich. Seine Eltern hätten die Mutter gut behandelt und sich auf das Kind gefreut. Ein Kinderzimmer sei vorbereitet gewesen. Er selbst war bei der Geburt anwesend und besuchte Mutter und Kind täglich im Spital. Am Tag der Tat wollte er sie beide abholen.